Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 01. Juli 2022

§ 1 Geltung, Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vorbild Film- und Medienproduktion, Inhaber Stefan Schmitt (nachfolgend „Vorbild“) und ihren Auftraggebern, soweit diese Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind (B2B). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Vorbild ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Textform

Angebote von Vorbild sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich befristet oder als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zumindest der Textform.

§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

(1) Vorbild erbringt Leistungen der Film- und Medienproduktion, u. a. Konzeption, Dreh, Postproduktion, Grafik, Ton, Musiklizenzen, Encoding und Bereitstellung für vereinbarte Ausspielwege (z. B. Web/Streaming, Social, Messe).

(2) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Zugänge, Termine sowie eigene Inhalte (Footage, Logos, Musik, Marken, Texte etc.) rechtzeitig und in vereinbarter Qualität bereit. Verzögerungen, die hieraus entstehen, verlängern Fristen angemessen.

(3) Präsentationen, Treatments, Moodfilme und Layouts sind Zwischenergebnisse; sie sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 4 Termine, Leistungserbringung, Abnahmen

(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder von Vorbild nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, Ausfall von Dritten) verschieben sich Termine um die Dauer der Störung zzgl. angemessener Anlaufzeit.

(2) Abnahmen erfolgen nach Vorlage eines abnahmefähigen Werkes (z. B. „Fine Cut“/„Master“). Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber sie nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder das Werk nutzt/veröffentlicht.

§ 5 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von Vorbild geschaffenen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Vorbild räumt dem Auftraggeber – nach vollständiger Vergütung – die im Vertrag bezeichneten Nutzungsrechte (Art, Umfang, Territorium, Dauer, Medien) ein. Nicht eingeräumte Rechte verbleiben bei Vorbild.

(2) Rohdaten/-material (z. B. Kamera-Originale, Projektdateien) sind nicht geschuldet, sofern deren Überlassung nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist.

(3) Änderungen, Bearbeitungen, Schnittfassungen, Unterlizenzen oder Weitergaben an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von Vorbild, soweit sie nicht ausdrücklich eingeräumt wurden.

§ 6 Rechte Dritter, Freistellung (kundenseitig geliefertes Material)

(1) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Footage, Musik, Marken, Kennzeichen, Personenabbildnisse) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte, Zustimmungen und Freigaben vorliegen.

(2) Der Auftraggeber stellt Vorbild von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte entstehen, und übernimmt alle hierdurch entstehenden angemessenen Kosten (einschl. notwendiger Rechtsverfolgung).

§ 7 Fremdleistungen, Subunternehmer

Vorbild ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer (z. B. Kameraleute, Tonstudios, Sprecher) einzusetzen. Fremdleistungen (z. B. Lizenzen, Mieten, Requisiten) werden – sofern nicht anders vereinbart – im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beschafft oder von Vorbild verauslagt und mit Handling-Pauschale abgerechnet.

§ 8 Vergütung, Kosten, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot/Auftrag genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Mehraufwände (z. B. zusätzliche Drehtage, Änderungswünsche nach Abnahme, Change Requests) werden nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen abgerechnet.

(2) Vorbild kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen (z. B. 50% bei Auftrag, 40% nach Dreh, 10% nach Abnahme). Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht an Nutzungsrechten besteht bis zur vollständigen Zahlung. Bis dahin erfolgt jede Nutzung widerruflich.

§ 9 Gewährleistung, Mängel

(1) Vorbild leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Bei berechtigten Mängeln wird zunächst nachgebessert. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder zurücktreten.

(2) Farb-, Klang- und Darstellungstoleranzen, die produktionstechnisch oder anzeigebedingt (Displays/Player/Codecs/Plattformen) bedingt sind, gelten nicht als Mangel.

§ 10 Haftung

(1) Vorbild haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vorbild nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich wäre.

§ 11 Vertraulichkeit, Datenschutz

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Vorbild verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Zwecke und der gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

§ 12 Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)

Änderungswünsche nach Projektstart (z. B. zusätzlicher Content, neue Fassungen/Formate) gelten als Change Request und werden – nach Freigabe eines Nachtragsangebots – gesondert vergütet; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und – sofern zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


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